Grundsätzlich richtet sich die Pflege von Photovoltaikanlagen nach den Grünordnungsplänen die von der Unteren Naturschutzbehörde vorgegeben werden. Hierzu zählen Schnittzeitpunkte, die Bienen und Kleintiere schützen sollen. Ebenso wird hier festgelegt was mit dem Mahdgut passiert (Mahdgutabtransport bei geforderter Aushagerung (=Nährstoffentzug des Bodens) der Fläche, oder Mulchmahd).
Für die Begrünung ist ebenso die UNB zuständig und gibt hier vor, welche Renaturierungsmaßnamen nötig werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 41 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG) müssen bei allen Pflanzungen für Gewerbetreibende Pflanzen oder Samen aus gebietsheimischer (autochthoner) Herkunft verwendet werden.
Abschließend bleiben noch die Wünsche des Auftraggebers, nach denen wir uns ebenfalls richten.
Nein, da diese durch die einzuhaltenden Mahd Termine in ihrer „aktivsten Phase des Jahres“ nicht gestört werden.
Es ist mit starken Energieeinbußen zu rechnen, wenn ein Modul nur kleinste Beschattungen durch hochgewachsene Gräser wie Schafgarben oder Disteln erfährt. Ebenso nicht zu vergessen ist der optische Aspekt, der gegenüber der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. So zeigt eine gepflegte Anlage Verantwortung gegenüber dem Landschaftsbild und stärkt so die Akzeptanz.
Durch Schafe werden leider nicht die kompletten Gräserarten die vor dem Bau ausgesät werden abgegrast. So ist ein anschließendes Mulchen der Anlage trotzdem nötig und verschlechtert hier die Ökobilanz der Pflege durch Schafe erheblich. Ebenso kommt es immer wieder zu Schäden, die durch angefressene Kabel verursacht werden. Des weiteren ist ein deutlich höherer Koordinationsaufwand für diese Art der Pflege für den Anlagenbetreiber notwendig.
Je nach Grünordnungsplan 1- bis 2-mal pro Jahr.
Um die Passierbarkeit der Fahrzeuge auf Gemeindewegen oder Ortsverbindungsstraßen zu gewährleisten.
Um Sie einer anderen Nutzung zuzuführen, z.b. als Gewerbegebiet oder zur landwirtschaftlichen Nutzung.
Entweder durch Direktkontakt (Telefon, E-Mail) oder über ein Kontaktformular (wir melden uns bei Ihnen). Anschließend benötigen wir die Pläne und Vorgaben. Dann kann eine Objektbegehung mit dem Kunden zusammen erfolgen und ein konkretes Angebot erstellt werden. Bis zur Angebotsvergabe fallen keine Kosten für den Kunden an.